Dies ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Meine Tipps sind sorgfältig zusammengetragen und eine Zusammenfassung der mir zur Verfügung stehenden Informationen. Für eine rechtssichere Beratung empfehle ich dir den Kontakt zu einem Fachanwalt für Internetrecht oder die Nutzung von eRecht24.
Die Grundlage für die Haftung im Internet
Sicher kennst du die DSGVO, Cookies und was sonst noch dazugehört. Allgegenwärtig die Frage: Wer haftet dafür, wenn die verbreiteten Inhalte rechtliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen? Und wie verhalte ich mich als WebsitebetreiberIn richtig. All diese Fragen sind im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Die wichtigsten Punkte habe ich hier zusammengefasst. Wenn du also über deine Website oder einen Webshop verfügst und Informationen, Produkte, Dienstleistungen oder Kommunikationsdienste zur Verfügung stellst, gebe ich dir hier 13 wertvolle Tipps.
13 Tipps für einen rechtssicheren Internetauftritt
Domainregistrierung
Auch wenn viele, die sich selbstständig machen, denken, dass es ausreicht einfach eine Domain zu registrieren… Das stimmt nicht. Auch nicht, wenn deine Wunschdomain noch verfügbar ist.
Wer einen Namen und/oder eine Domain für sein Unternehmen verwendet, muss zusätzlich prüfen, ob evtl. ältere Marken- oder Namensrechte bestehen und mit der Registrierung verletzt werden. Um dich vor Schadensersatzansprüchen oder der Domainabgabe zu schützen, solltest du folgendes prüfen:
- Ist deine Wunsch-Domain verfügbar (z.B. für .de-Domains unter www.denic.de)
- Schaue, ob es registrierte Marken gibt (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder evtl. beim Recherche-Service der IHK
- Nicht registrierte Unternehmensnamen prüfen in den Suchmaschinen, in Online-Telefon- und Branchenbüchern oder beim Handelsregister unter www.handelsregister.de
- Bei internationalen Websites (mehrsprachig, ausländische Domainendungen etc.) muss diese Recherche auch im Ausland erfolgen
Impressum
In Deutschland und Euro benötigt jede geschäftliche Webseite ein Impressum, dass von jeder Seite mit max. 2 Klicks erreichbar sein muss. Sorge dafür, dass deine Identität und Kontaktdaten vollständig eingetragen sind. Die Pflichtangaben im Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz sind:
- Name (Person, Firma, Unternehmensname)- Rechtsform (z.B.: GbR, GmbH, e.K., AG)
- Vertretungsberechtigte Person(en) mit Vor- und Nachname (bei Kapitalgesellschaften z.B. Geschäftsführer oder Vorstand)
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)
- Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, evtl. Fax)
- Angaben zum Register (Amtsgericht und Nummer, z.B. Handelsregister, Vereinsregister)
- Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer – nur sofern vorhanden (nicht erforderlich ist die Steuernummer!)
- Berufsaufsichtsbehörde mit Adresse (bei Gewerbe mit behördlicher Genehmigung)
- Berufsspezifische Informationen (bei zulassungspflichtigen Berufen mit bes. Qualifikation)
Haftung und Disclaimer
Auch dies ist ein Pflichtelement auf jeder Unternehmens-Website. Viele platzieren den Disclaimer im Datenschutz. Da jeder Websitebetreiber grundsätzlich für seine Website verantwortlich ist, solltest du die Inhalte prüfen – auch wenn du die Website bei einer Agentur beauftragst.
Halte dich an folgende Haftungs-Faustregeln:
- Eigene Inhalte:
Das sind alle von dir erstellten Inhalte, für die immer du voll haftest. - Fremde Inhalte:
Diese solltest du dir nicht zu eigen machen! Sollte es auffliegen, dass du fremde Inhalte übernimmst, besteht die sofortige Pflicht zur Löschung des Inhalts oder der Verlinkung. - Disclaimer: Häufig findest du auf Websites im Impressum, einen sog. Disclaimer (Haftungsausschluss). Er ist kein offizieller Bestandteil des Impressums und auch nicht verpflichtend!
Insgesamt gibt es viel hin und her was diesen Disclaimer betrifft, denn grundsätzlich lässt sich die Haftung nicht pauschal ausschließen. Das ist auch der Grund dafür, dass ein Disclaimer nur die Gesetzeslage wiedergeben kann. In der Praxis ist ein Disclaimer dann sinnvoll, wenn du auf fremde Seiten verlinkst oder fremde Inhalte auf deiner Seite einstellt. Denke aber immer daran, dass ein fehlerhafter Disclaimer immer auch ein rechtliches Risiko ist! Ein Rechtsanwalt hilft hier gerne weiter. - Portale, Blogs, Foren – alle Inhalte, bei denen der Websitebetreiber keinen 100 %igen Einfluss auf die Inhalte hat:
Solltest du eine Website betreiben, auf dem fremde Nutzer selbst Inhalte einstellen, ist ein Haftungsausschluss sehr sinnvoll. Stelle vor allem klar, dass du als Seitenbetreiber keinerlei Einfluss auf die fremden Inhalte hast und daher die einzelnen Nutzer selbst verantwortlich sind. Allerdings bist du dennoch verpflichtet, bei Hinweis auf einen Rechtsverstoß unverzüglich zu handeln und z.B. Beiträge zu löschen. Formuliere deine „Spielregeln“ gegenüber den Nutzern klar und unmissverständlich.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist ebenfalls ein Pflichtelement. Sie muss auf jeder Website vorhanden sein und mit max. 2 Klicks von jeder Seite erreicht werden können. Jeder Besucher muss beim ersten Besuch der Website (Beginn der Nutzung) gemäß der DSGVO u. a. über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner Daten unterrichtet werden.
Alle notwendigen Punkte, die zur Datenschutzerklärung gehören, erfährst du bei einem Fachanwalt. Auch die IHKs geben Hilfestellung. Alternativ lohnt sich die Nutzung von eRecht24. Hier werden entsprechende Texte zur Verfügung gestellt. Über eine Konfiguration können diese individualisiert werden. Informiere im Datenschutz über folgende Punkte:
- Verwendung von Kundendaten außerhalb der Bearbeitung der Kundenanfrage (z.B. Weitergabe an Dritte, Werbung)
- Verwendung von Cookies, Analyse- bzw. Tracking-Tools (z.B. google Analytics)
- Nutzung von Social Media Buttons
- Und anderes
Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil des „Impressums“, sondern kann separat unter einem eigenen Link „Datenschutz“ platziert werden, sodass sie leicht auffindbar und von jeder Seite erreichbar ist. Alternativ kannst du den Datenschutz aber auch im Impressum integrieren.
Vorsicht bei fremden Inhalten!
Wenn, du fremde Inhalte auf deiner Website nutzt, ist Vorsicht geboten. Texte, Fotos, Bilder, Musik, Videos und Landkarten sind immer urheberrechtlich geschützt und Logos/ Markenzeichen gehören ausschließlich dem Markeninhaber. Solltest du also solche Inhalte nutzen wollen, ist die mit Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.
Beachte auch, dass alle Menschen ein „Recht am eigenen Bild“ haben. Das ist der Grund dafür, dass du Fotos mit Personen in der Regel nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreiten oder veröffentlichen darfst. Wenn du Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, riskierst du eine Abmahnung und hohe Schadenersatzforderungen.
Auch wenn alle möglichen Inhalte im Internet jederzeit und scheinbar kostenlos zur Verfügung stehen, ergibt sich dadurch nicht die Erlaubnis alles einfach zu benutzen!
Checkliste:
- Texte, Bilder/Fotos, Musik, Videos: Nutzung nur mit Einwilligung vom Rechteinhaber und mit Quellenangabe!
- Fotos und Abbildungen von Personen: Einwilligung anfordern
- Embedding/Framing/Hyperlinks: Näheres folgt weiter unten
- Logos und Markenzeichen: Einwilligung des Markeninhabers
- Landkarten/Stadtpläne: Einwilligung einholen
- Software: Nutzungsrechte beachten
Ein Copyright-Hinweis auf deiner Webseite, schreckt vor allem Unwissende ab, Inhalte zu „stehlen“.
Preisangaben
Wenn du Preise im Internet nennst und Endverbraucher ansprichst, musst du den Brutto-Endpreis (einschl. aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer) angeben. Direkt neben bzw. unter dem Preis musst du folgende Angaben machen:
- Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer („inkl. MwSt“)
- Hinweis auf etwaige Versandkosten (als Pauschale oder aufgeschlüsselt – dann am besten als Link)
- Grundpreisangabe bei bestimmten Produkten (pro Liter, pro 100 g etc.)
- Bei Ferienhäusern Preisangaben zu Reinigung und Nebenkosten
Online-Shops: AGBs, Widerrufsbelehrung
In deinem Online-Shop sind eine Reihe zusätzlicher Informationen notwendig. Insbesondere die Widerrufsrechtsbelehrung und die AGBs.
Manchmal ist die auch schon für andere Werbeseiten notwendig.
Keywords, Adwords, Metatags und die Verwendung fremder Markennamen
Um von Suchmaschinen besser gefunden zu werden, helfen Schlagworte oder Markennamen, die als Keyword oder Metatags eingegeben werden. Problematisch ist es jedoch, wenn du fremde Markennamen verwendest:
- Grundsätzlich ist das unzulässig, wenn du dadurch ein Erscheinen als Eintrag in Trefferliste erreichst
- Zulässig ist es nur als Keyword bei Erscheinen als räumlich getrennte Werbeanzeige und wenn klar erkennbar ist, wer der Anbieter ist
- Immer unzulässig bei Verwendung als „Metatags“ im Quelltext.
Social Media Buttons
Eine Verlinkung von deiner Website weg zu Social-Media-Seiten ist meines Erachtens grundsätzlich nicht erstrebenswert. Sinnvoll sind Links von Social Media zu deiner Website.
Solltest du dennoch Social-Media-Buttons von facebook, Twitter und Co. nutzen, sind vor allem 2 Dinge zu beachten:
- Datenschutzhinweis beachten
- Cookiehinweis platzieren. Die Einbindung von Social Plugins ist datenschutzrechtlich problematisch. Als datenschutzfreundliche Variante wird die sog. „2-Klicks für mehr Datenschutz“. Der 1. Klick führt nur zur Aktivierung des Buttons, erst mit dem 2. Klick wird die Funktion genutzt. Ob diese Methode gänzlich datenschutzkonform ist, ist noch nicht richterlich geklärt, sie wird derzeit aber auch nicht abgemahnt.
Influencer-Marketing
Auch wenn Influencer-Marketing im Internet zunehmend an Bedeutung gewinnt, so ist nicht alles, was sogenannte „Influencer“ vermarkten, privat. Vieles von ihren Inhalten ist bezahlte Werbung – und diese unterliegt denselben gesetzlichen Vorschriften wie jede andere Werbung auch – insbesondere dem UWG.
Newsletter und Werbung nur mit doppeltem Opt-In
Wenn du eine Website betreibst, bist du irgendwann daran interessiert, deine Zielkunden näher kennenzulernen. Perfekt eignen sich das E-Mail-Listen über die du spezielle Mailings verbreiten kannst. Über deine Webseite kannst du sehr leicht E-Mail-Adressen von deinen Seitennutzern sammeln, um zum Beispiel gezielte Newsletter zu versenden. Achte darauf, dass du Newsletter und E-Mail-Werbung nur an Nicht-Kunden oder Neukunden verschickst, wenn diese vorher ihre konkrete Zustimmung gegeben haben. Realisieren kannst du, dass über spezielle E-Mailanbieter und die Verwendung eines Funnels.
Praxislösung für Online-Einwilligungen:
- Einwilligungs-Feld zum Anklicken neben dem Eingabefeld für die E-Mail-Adresse (z.B.: “Ja, ich möchte den Newsletter per E-Mail erhalten”).
- „Double-Opt-In“: Der Kunde erhält per E-Mail eine Nachricht mit Datenschutzhinweisen und einen Bestätigungslink, den er als finale Zustimmung anklicken muss.
Embedding / Framing / Hyperlinks
Beim Einbinden („Embedding“) fremder Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik) durch „Framing“ oder „Hyperlinks“ solltest du grundsätzlich vorsichtig sein. Zum einen gilt es das Urheberrecht zu beachten und zum anderen nimmst du fremde Dienste in Anspruch und du solltest deine Datenschutzrichtlinie anpassen.
1. Framing
Hier werden Inhalte von anderen Seiten direkt auf deine eigene Seite in einem „Rahmen“ eingebunden. In dem Fall verlässt der Seitenbesucher deine Seite nicht, um den fremden Inhalt zu konsumieren. Auch die Domain-Adresse bleibt unverändert. Deshalb spricht man beim Framing auch vom „Inline-Linking“.
- Urheberrecht: Die Einbettung durch Framing z.B. eines Youtube-Videos ist urheberrechtlich zulässig, wenn das Video ursprünglich mit Zustimmung des Urhebers im Internet veröffentlicht wurde. War der verlinkte Inhalt urheberrechtswidrig ins Netz gelangt, so haftet auch der verlinkende Seitenbetreiber als Verletzer. Dies muss der Seitenbetreiber selbst prüfen! In Zweifelsfällen solltest du aber auf die Einbettung verzichten.
- Haftung: Der Seitenbetreiber haftet auch für fremde Inhalte, wenn er sich diese „zu eigen macht“. Das hängt jedoch von deiner konkreten Gestaltung der Einbindung hab. Distanziert du dich vom Inhalt durch eine klar abgetrennte Gestaltung und evtl. auch einen entsprechenden Hinweis, kannst du die Haftung u.U. ausschließen. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass du durch die direkte Einbindung keine klare Trennung der Inhalte erzielst.
2. Hyperlinks
Hier wird ein externer Link zu einer fremden Internetseite gesetzt, der Seitennutzer verlässt also die Ursprungs-Webseite:
- Urheberrecht: Bisher war das Verlinken auf fremde Inhalte urheberrechtlich unproblematisch. ABER: Für kommerzielle Seitenbetreiber hat der Europäische Gerichtshof im September 2016 entschieden, dass Hyperlinks mit dem Framing gleichgestellt werden. Als kommerzieller Seitenbetreiber, muss du also immer prüfen, ob die verlinkten Inhalte mit Erlaubnis des Urhebers ins Netz gestellt wurden. Die Richter sind der Ansicht, dass kommerzielle Seitenbetreiber höhere Sorgfaltspflichten haben als Privatpersonen und das gilt auch für das Setzen von Hyperlinks.
- Haftung für fremde Inhalte: Bei der Verlinkung auf fremde Seiten lässt sich die Haftung am besten ausschließen, wenn man die Links in einer abgetrennten Rubrik der eigenen Homepage darstellt.
Streaming
Auch wenn das Einbetten von Streaming-Elementen auf deiner Homepage attraktiv wäre, musst du vorsichtig sein. Denn nicht nur das Anbieten illegaler Streams, sondern auch das Anschauen kann strafbar sein.
Hinweis
Alle hier gemachten Inhalte sind allgemeine Hilfen. Sie sollen dich vor allem sensibilisieren und stellen keine Rechtsberatung dar.